Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ der Schützengesellschaft 1925 e.V. Nidda (nachfolgend Veranstalter genannt) anerkannt.
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu unsere Waffensachkundelehrgängen ist in jedem Fall schriftlich über unsere Website vorzunehmen und sollte möglichst bis 21 Tage vor Beginn des jeweiligen Kurses erfolgen. Der entsprechende Anmeldeschluss wird bei jedem Lehrgang angegeben.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns berücksichtigt und per E-Mail bestätigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines Lehrgangs, behält sich der Veranstalter ein Aufnahmeverfahren vor. Mit Zugang der Bestätigung und Zahlung der Lehrgangsgebühren kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilen wir das ebenfalls per E-Mail mit.
2. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat das Entgelt spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Die vollständige Rechnungsnummer ist bei der Zahlung zwingend anzugeben, da sonst keine Verbuchung vorgenommen werden kann. Die Rechnungsnummer entspricht auch der Teilnehmernummer
In den Lehrgangsgebühren sind evtl. Lehrmittel sowie Prüfungsgebühren, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich erwähnt wurde, enthalten.
3. Rücktritt und Kündigung
Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung – maßgeblich ist der Eingang bei uns – kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bereits gezahlte Lehrgangsentgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Teilnehmer, die danach vom Vertrag zurücktreten möchten, oder die zu dem Lehrgang nicht oder nur teilweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
4. Absage von Lehrveranstaltungen
Der Veranstalter hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichender Teilnehmeranzahl, Lehrgänge und Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten für die Teilnehmer wegen Ausfall oder Verschiebung von Veranstaltungen sind ausgeschlossen.
5. Wechsel von Dozenten
Ein Wechsel der Dozenten und/oder Verschiebungen im Ablauf, berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.
6. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.
7. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
8. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen einverstanden. Der Teilnehmer kann jederzeit die Zusendung seiner gespeicherten Daten verlangen.
9. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Erfüllungsort
Sofern nicht gesondert angegeben, finden die Lehrveranstaltungen in den Räumen des Veranstalters statt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Friedberg/Hessen.