Waffensachkunde Lehrgänge für Sportschützen

Wir bieten ihnen die Möglichkeit, in unserem Schützenhaus in Nidda, an einem Waffensachkunde-Lehrgang für Sportschützen zur Vermittlung der Sachkunde (gem. § 7 WaffG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV), im Umgang mit Lang- und Kurzwaffen sowie Munition teilzunehmen. Diese benötigen Sie, um eine Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen zu können.

Die Sachkundeausbildung umfasst einen theoretischen sowie einen praktischen Teil. Der theoretische Teil gliedert sich in die folgenden Themenbereiche:

  • Waffenrechtliche Grundlagen (WaffG, AWaffV)
  • Beschussrechtliche Grundlagen
  • Notwehr und Notstand
  • Waffentechnische Grundlagen
  • Handhabung von Schusswaffen
  • Sportordnung

Der praktische Teil umfasst die sichere Handhabung der Waffe und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe, insbesondere auf die Themen:

  • Beachtung der Sicherheitsregeln beim Umgang mit Schusswaffen
  • Sichere Handhabung von Schusswaffen und Munition
  • Lade und Entlade-, Spann- und Entspannvorgänge
  • Nachweis ausreichender Fertigkeiten im Schießen

Die Qualifikation zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht, gem. §10 Abs. 6 AWaffV) ist ebenfalls Bestandteil unserer Ausbildung. Mit dieser Qualifikation können Sie, nach der Bestellung durch den Schießstandbetreiber, andere Schützen beaufsichtigen und alleine auf dem Schießstand schießen. Die Qualifikation wird Ihnen in einem separaten Zeugnis bestätigt.

Ein Lehrgang bei uns erstreckt sich über die Dauer von 3 Tagen und findet an zwei Wochenenden statt. Die Prüfung wird dann am dritten Tag, gem. § 3 Abs. 4, 5 AWaffV, vor unserem Prüfungsausschuss abgelegt und wird ausschließlich aus dem offiziellen Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamts gebildet.

Unsere Lehrgänge richten sich strikt nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbund e.V. (DSB) und werden somit von allen anderen Schießsportverbänden anerkannt.

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